Verhinderungspflege

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Verhinderungspflege

Wer kümmert sich, wenn Sie mal nicht können?

Sie können nicht 24 Stunden am Tag präsent sein. Sie müssen manchmal selbst zum Arzt oder in das Krankenhaus, haben einen Friseurtermin oder möchten wohlverdient im Urlaub ausspannen. Aber wer kümmert sich um die pflegebedürftige Person, wenn Sie mal Zeit für sich brauchen?

Wenn Sie einen Angehörigen pflegen und einmal Urlaub machen möchten, um wohlverdient zu entspannen oder krank sind oder anderweitig verhindert sind, dann übernimmt meist ein Pflegedienst die Versorgung Ihres Angehörigen – auch stundenweise. Es gibt aber auch die Möglichkeit, eine vollstationäre Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung für ihren Angehörigen zu organisieren.  Dies nennt sich Verhinderungspflege und umfasst Hilfe wie Hausreinigung und Pflegeleistungen, die sonst Sie als pflegende Person übernehmen.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Verhinderungspflege?

Ihr Angehöriger muss mindestens Pflegegrad 2 haben und muss zuvor durch eine private Pflegeperson (Angehörige, Freunde) min. sechs Monate betreut worden sein. Die Verhinderungspflege wird für maximal 42 Tage im Jahr gewährt.

Wir finden schnell eine passende Verhinderungspflege für Sie

Sie sagen uns, was sie brauchen und wir kümmern uns um die gesamte Suche nach einem Platz für Verhinderungspflege und die Anfragen bei den Einrichtungen.

Ihre Vorteile auf einen Blick: